(Süddeutsche Zeitung, 30.9.2025)
Nils Althaus
In der Schweiz müssen Tierqual-Produkte künftig gekennzeichnet werden, etwa wenn Ferkel unbetäubt kastriert oder Gänse gestopft wurden. Aber nicht alle Tierschützer freuen sich darüber.
Das Eisbad, das den Frosch betäuben sollte, scheint seine Wirkung verfehlt zu haben. Er bewegt sich noch, als er herausgehoben wird. Hände in blauen Gummihandschuhen platzieren ihn auf einer Chromstahlablage, schneiden ihm mit einer Schere den Rücken auf und reißen ihm mit einem kräftigen Ruck die gesamte Haut vom Körper. Danach trennen sie ihm die Hinterbeine ab, die später als Delikatesse verkauft werden. Aus dem Haufen halbtoter Kadaver, auf dem er landet, ragt ein blassrotes Vorderbein hervor und rudert in der Luft herum, als versuchte es noch immer zu entkommen.
Diese Aufnahmen stammen nicht aus einem Horrorfilm, sondern aus einem Video, das die Tierschutzorganisation Peta im vergangenen Jahr in Schlachthäusern in Vietnam aufgezeichnet hatte. Obwohl derartige Methoden in Deutschland verboten sind, landen die hergestellten Froschschenkel in deutschen Supermarktregalen und Restaurants. Dasselbe gilt für Fleisch von Ferkeln, denen ohne Betäubung der Unterleib aufgeschlitzt und die Hoden entfernt wurden. Oder von Kälbern, denen die Hornansätze mit einem glühenden Eisen ausgebrannt wurden, um das Hornwachstum zu unterbinden.
Um auf solche Methoden hinzuweisen, geht ein Land nun neue Wege: Die Schweiz hat ein Gesetz verabschiedet, das die Kennzeichnung besonders tierquälerischer Produkte vorschreibt. Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren – ab Juli 2027 – müssen entsprechende Verpackungen und Speisekarten mit Warnhinweisen versehen werden: «Mit schmerzverursachenden Eingriffen ohne Schmerzausschaltung produziert» wird darauf zu lesen sein oder «von zwangsernährten Enten gewonnen», wenn es sich um Stopfleber handelt.
Bisher wurden vor allem positive Haltungsformen hervorgehoben
Neu ist insbesondere der Fokus auf die schlimmsten Praktiken und die explizite Benennung des tierischen Leids, das dadurch hervorgerufen wird. Monika Hartmann, Leiterin der Abteilung Marktforschung der Agrar- und Ernährungswirtschaft an der Universität Bonn, meint dazu: „Bisher wurden Haltungsbedingungen und die Behandlung von Tieren entweder neutral beschrieben oder es wurden – über Labels und Claims – vor allem positive Haltungsformen hervorgehoben, um sich im Markt positiv abzugrenzen. Die Schweizer Kennzeichnungspflicht ist etwas völlig Neues.“ Mit ihr werden Nutztiere auf Fleischverpackungen weltweit möglicherweise zum ersten Mal als empfindungsfähige Wesen gewürdigt.
Führt die neue Regelung zu weniger Tiermissbrauch? Hartmann ist verhalten optimistisch: Die Wirkung solcher Labels könne nicht nur direkt – über Kaufentscheidungen -, sondern auch indirekt erfolgen: „Studien zu Warnhinweisen auf hohe Gehalte kritischer Nährstoffe zeigen zum Beispiel, dass Hersteller ihre Rezepturen verändern, um ein Warnlabel zu vermeiden.“ Entsprechend sei zu erwarten, dass Produzentinnen und Produzenten ihre Tierhaltungspraktiken anpassen, um Hinweise auf schmerzhafte Eingriffe zu vermeiden.
Tiere aus industriellen Massenbetrieben haben es ungleich schwerer, das Mitgefühl der Menschen zu wecken, als ihre Verwandten, die als Haus- oder Zootiere gehalten werden. Die Tötung der zwölf Paviane durch den Tiergarten Nürnberg vor zwei Monaten löste einen gewaltigen Aufschrei in der Öffentlichkeit aus. Aktivisten drangen in den Tiergarten ein und klebten sich am Boden fest, Hunderte gingen auf die Straße. Die Qualpraktiken der industriellen Tierhaltung, die in ungleich größerem Ausmaß auftreten, werden hingegen von der großen Mehrheit still geduldet.
“Wir züchten und töten global jedes Jahr 210 Milliarden Tiere – das ist mehr als alle Menschen zusammengenommen, die je auf der Erde gelebt haben”, rückt der Tierschützer Lewis Bollard die Größenverhältnisse zurecht. Die Organisation bemüht sich darum, Spenden dorthin zu lenken, wo sie das meiste bewirken können, Bollard leitet die Strategie für Nutztierwohl. Tatsächlich sind Praktiken wie Tierkämpfe oder die Misshandlung von Haustieren gesetzlich in vielen Ländern verboten, während die Nutztierquälerei im industriellen Maßstab deutlich weniger streng gehandabt wird. Besonders augenscheinlich ist das, wenn es sich um dieselbe Tierart handelt: Hahnenkämpfe sind mit wenigen Ausnahmen wie den Kanaren EU-weit verboten, während bei der Hühnerhaltung etwa das Schnabelkürzen, Kükentöten oder die Billigung von Knochenbrüchen, Verhaltensstörungen und erhöhter Mortalität vielerorts an der Tagesordnung sein. “Deshalb halte ich dieses Gesetz für sehr bedeutsam”, so Bollard. “Ich denke zwar, wir sollten grausame Praktiken vollständig verbieten. Aber zumindest sollten wir sicherstellen, dass die Bedingungen für einen echten freien Markt gegeben sind. Und die grundlegendste ist die verlässliche Information darüber, was die Verbraucher kaufen.”
Die betroffenen Methoden sind in der Schweiz ohnehin längst verboten
Dass sich die neue Regelung durchsetzen konnte, liegt wesentlich daran, dass sie auf ausländische Tierprodukte abzielt. Die tierquälerischen Methoden, die neu unter die Kennzeichnungspflicht fallen, sind in der Schweiz nämlich allesamt längst verboten. Die Produkte inländischer Hersteller bleiben von der Tierqual-Kennzeichnung in der Praxis verschont – ein klarer Vorteil am Markt. Deshalb blieb auch der Widerstand der mächtigen Schweizer Bauernlobby aus, die in der Vergangenheit schon manches Tierschutzanliegen zu Fall gebracht hatte. Insbesondere Kleinbauern unterstützen noch deutlich weitergehende Maßnahmen: Ein Importverbot für Stopfleber und eines für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte. Die beiden zustande gekommenen Volksinitiativen werden der Schweizer Stimmbevölkerung demnächst vorgelegt.
Die marktprotektionistischen Motive hinter der neuen Tierqual-Kennzeichnung sorgen bei einheimischen Tierschützern aber auch für Kritik. Tobias Sennhauser von Tier im Fokus meint: “Der Selbstversorgungsgrad bei Fleisch, Milch und Eiern liegt in der Schweiz bei über 90 Prozent. Somit verhindert die Maßnahme keine Tierquälerei. Konsument:innen könnten sogar den Eindruck gewinnen, dass Schweizer Produkte automatisch tierfreundlich seien – ein gefährlicher Trugschluss.“
Eine an Irreführung grenzende Spitzfindigkeit kann dem Vorhaben durchaus vorgeworfen werden. Das schweizweit verbotene Kürzen von Hühnerschnäbeln ohne Schmerzausschaltung („Kupieren“) ist neu deklarationspflichtig. Entfernt man hingegen nur den Haken an der Schnabelspitze („Touchieren“), verstößt man weder gegen ein Schweizer Gesetz noch gegen die Deklarationspflicht. Auch das Abschleifen von Schweinezähnen bleibt erlaubt und ohne Hinweis, während das schweizweit verbotene Abklemmen der Zähne neu deklariert werden muss. Der Schluss liegt nahe, dass den Initianten nicht in erster Linie das Tierwohl, sondern die Marktvorteile der inländischen Produzenten am Herzen lag. Außerdem kritisiert Sennhauser, dass die Durchsetzung auf der Selbstkontrolle der Importeure und Händler beruht und nur stichprobenartig überprüft werden wird: „Die Erfahrungen mit der Pelzdeklaration zeigen, dass bis zu 80 Prozent der kontrollierten Verkaufsstellen gegen die Vorgaben verstoßen. Die Gefahr ist groß, dass falsche oder fehlende Angaben unbemerkt bleiben.“
Wie groß die Zahl der Tiere ist, die dank der Warnhinweise verschont bleiben, lässt sich derzeit nicht sagen. Klar ist, dass tierqualfreie Produkte einem breiten Bedürfnis der Verbraucher entsprechen. Gemäß der Eurobarometer-Studie 2023 sind 90 % der EU-Bürger der Meinung, dass landwirtschaftliche Praktiken und Zuchtmethoden grundlegenden ethischen Anforderungen entsprechen sollten. Ohne Betäubung Ferkel zu kastrieren, Kälbern die Hörner auszubrennen und Fröschen die Beine abzutrennen sind mit dieser Forderung kaum zu vereinbaren.